Liquidation/Konkurs der Ultra Sonic Gruppe

 

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 USH Gruppe - Hintergrund des Liquidationsverfahrens

 USH Gruppe - Ablauf des Liquidationsverfahrens

Obwohl die Liquidatoren bereits als sog. Untersuchungsbeauftragte von der FINMA beauftragt worden waren, die Geschäftstätigkeit der Ultra Sonic Gruppe im Hinblick auf die Verfügung der FINMA vom 24. August 2012 zu prüfen, konnten sich die Untersuchungsbeauftragten angesichts der Vielzahl der abgeschlossenen Kundenverträge noch kein umfassendes und insbesondere verlässliches Bild über die finanzielle Lage der Ultra Sonic Gruppe machen. Demzufolge werden sich die Liquidatoren in den kommenden Wochen und Monaten auf folgende zwei Themenbereiche konzentrieren:

Nach Abschluss der Inventarisierung der Schulden und Vermögenswerte (inkl. allfällige Versilberung der Vermögenswerte) werden im Falle eines Vermögensüberschusses sämtliche bekannten Anleger bzw. Gläubiger ausbezahlt, oder, im Falle einer Überschuldung, über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens informiert. Der diesbezügliche Zeitpunkt ist indessen noch völlig offen.


Inventarisierung der Gläubigerforderungen (Schulden/Verbindlichkeiten)

Vorbehältlich der Eröffnung eines Konkursverfahrens (Insolvenzverfahrens) werden die Liquidatoren die Gläubiger (bzw. Anleger) mindestens drei Mal über verschiedene Medienkanäle (Gläubigerzirkulare, Zeitungsanzeigen, Schweizerisches Handelsamtsblatt) auffordern, ihre Forderungen gegenüber den einzelnen Ultra Sonic Gesellschaften geltend zu machen. Verbindlichkeiten der Ultra Sonic Gesellschaften, die aus den Geschäftsunterlagen ersichtlich sind, werden von den Liquidatoren automatisch registriert. Da sich Anleger und andere Gläubiger indessen nicht darauf verlassen dürfen, dass sie aus den jeweiligen Geschäftsunterlagen auch wirklich ersichtlich sind, empfiehlt es sich in jedem Fall, das Gläubigerformular umgehend ausgefüllt inkl. Beilagen den Liquidatoren via Briefpost oder E-Mail einzureichen.
Die Kosten des Liquidationsverfahrens werden von den vorhandenen Mitteln der Ultrasonic Gruppe bezogen. Die Liquidatoren unterstehen in Bezug auf die anfallenden Liquidationskosten der Aufsicht der Finma. Die Liquidatoren werden sodann die vorhandenen und neu eingetroffenen Kundennterlagen analysieren und die so festgestellten Verbindlichkeiten den inventarisierten Vermögenswerten laufend gegenüberstellen. Hierüber erstatten die Liquidatoren der FINMA regelmässig Bericht. Die FINMA wird gestützt auf die Berichterstattung der Liquidatoren entscheiden, ob bei drohender Überschuldung der jeweiligen Ultra Sonic Gesellschaften ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.

Die Anleger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Einreichen von gerichtlichen Klagen gegen die Ultra Sonic Gesellschaften zu keiner (individuellen) Beschleunigung des Verfahrens führt. Aufgrund des strengen Grundsatzes der Gleichbehandlung der Gläubiger werden alle Gläubiger nur gleichzeitig finanziell befriedigt. Ausserdem werden alle Anleger bei genügendem Nachweis der Einzahlung ihrer Anlage mit dem sog. Erfüllungsinteresse, d.h. inkl. der von den Ultra Sonic Gesellschaften gemachten Renditeversprechungen, als Gläubiger anerkannt. Ein mittels Klage erkämpfter Vollstreckungstitel führt (abgesehen von den dadurch verursachten Gerichts- und Anwaltskosten) höchstens zur weiteren Verzögerung des Liquidationsverfahrens.

Ob rechtliche Schritte gegen Dritte möglich sind (z.B. Vermittler, ehemalige Geschäftsführung), muss jeder Gläubiger bzw. Anleger selbständig und auf eigene Kosten von einem Rechtsanwalt abklären lassen.


Inventarisierung der Investitionen (Aktiven) der Ultra Sonic Gruppe

Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht verlässlich beurteilt werden, ob und inwieweit die von den Ultra Sonic Gesellschaften getätigten Investitionen werthaltig sind. Hierzu sind weitere Untersuchungen seitens der Liquidatoren erforderlich.

Neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Wert der Investments der Ultra Sonic Gesellschaften werden laufend auf dieser Internetseite veröffentlicht werden.
 

 

 

   

 

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